Urteil!
Verfasst von Karina Leo-Steffen am 16 Mai, 2008 - 01:23.
Folgende Mail hab ich gestern vom Justitiar des DRK bekommen:
***beim Stöbern habe ich noch eine Pressemitteilung des OLG Dresden zur Aufhebung der Leinenpflicht
in Zwickau gefunden, die zwar nicht direkt auf einen Leinenzwang in der Heide übertragbar ist, aber angesichts der herausragenden Bedeutung dieser Fläche für die Stadt Dresden immerhin ein Argument darstellen kann :
http://www.justiz.sachsen.de/olg/content/773.php?page=1&behoerde=2&stichwort=&startdate=2007-03-08&enddate=2007-03-08
***
Da es sich faktisch auf die gesamte Dresdner Heide bezieht (die winzigen Freilaufflächen sind nicht ernst zu nehmen) wäre das vielleicht nicht uninteressant.
Oder kennt ihr es schon?
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Na Wau! Nein noch nie von gehört. Danke. Das Leipzig soooooo viele Hundewieschen haben soll, ist echt der Wahnsinn ;) und alle mitten in der City? Selbst der Zoo (Jahrelang schön mit Hund) lässt nun keine Hunde mehr rein :( Dresden sowieso nicht, also machen wir keine Familien-Zoo-Tage mehr, ausser zum Leopardenstreicheltermin für ne Stunde. Für uns gibt es da nur noch Moritzburg. Aber das nur am Rande...
sind schon eine Weile bekannt. ( Leipzig und Zwickau ), für Plauen (finde ich gerade nur diesen Link) hilft das auch nicht viel weiter, da hatte die Klägerin nur betreffs ihrer Bußgeldhöhe Erfolg.
Sie alle helfen uns aber im Falle der Dresdner Heide garnicht, weil dort laut der zwischenzeitlichen Kartierung und darüberhinaus in der letzten Darstellung aus der Sicht der Stadt ausreichende Freilaufzonen ausgewiesen sind. Für die Neustadt ist das mit Abstrichen schon interessanter. Ich habe da in meinem eigenen Gerichtsverfahren schon einige Sachen vorbereitet, dabei spielen auch diese Urteile auch eine Rolle, aber eher zur Information. Im wesentlichen wird folgendes herangezogen werden:
BVerwG 6 CN 2.02 v 20.08.2003 Da insbesondere die Ausführungen auf Seite 7,8 und 9, worin sehr deutlich die vermutete Gefahr und die tatsächliche Gefahr beschrieben wird.