Verein "Hundelobby Dresden e.V." aufgelöst
(geändert 19.07.2009 19:09, Mitgliedsdaten anomymisiert)
Offizielle Mitteilung
Der Verein "Hundelobby Dresden e.V." wird mit heutiger Wirkung, 19.07.2009, aufgelöst.
Entsprechende Mitteilungen an zuständige Ämter und Vereinsregister werden zeitnah vorgenommen.
Das übrige Vermögen des Vereins wird nach Begleichung aller Kosten an den in unserer Satzung (geänderter §15) genannten "Panama e.V." übergeben.
Gründe für die Vereinsauflösung sind eine anhaltende Uneinigkeit der Mitglieder im Hinblick auf Vereinsziele, Unfähigkeit der Mitglieder öffentlichkeitswirksame Informations-, Aufklärungs- und Werbeveranstaltungen eigenständig zu organisieren und durchzuführen, sowie weiterhin den Vereinszielen entsprechendes Verhalten an den Tag zu legen. Nunmehr besteht der Verein aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein ist somit nicht lebensfähig bzw. -würdig.
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Aktive Mitglieder sind
Michael Gerner, Vorstand, Vorstandsvorsitzender, aktiv
Sandra Rosenkranz, Vorstand, aktiv
Siegfried Neumann, Vorstand, aktiv
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Folgende Mitglieder beendeten ihre Mitgliedschaft durch ihre wirksame schriftliche Austrittserklärung mit Wirkung 08.07.2009.
Karina Leo-Steffen, Vorstand, ausgetreten
Mandy, ausgetreten
Manja, ausgetreten (Eintrag korrigiert am 19.07.09 14:12)
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Folgende Mitglieder werden mit Wirkung von heute, 19.07.2009, von der Mitgliedschaft unter Durchsetzung der Satzung §4.c) aus dem Verein ausgeschlossen.
Auschlussgründe sind (Zitat Satzung):
"§4.d) Ausschlussgründe: Verstoß gegen die Satzung und/oder die Ordnungen des Vereines und/oder vereinsschädigendes Verhalten."
Hier: Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen seit 01.01.2009 (betrifft alle im Folgenden genannten Mitglieder) und/oder Nichtteilnahme an der rechtzeitig bekanntgegebenen und stattgefundenen Jahreshauptversammlung / außerordentlichen Mitgliedervollversammlung am 17.06.2009.
Frank Reissmann, Vorstand
Carola
Sascha
Ilona
Dorlit
Peggy
Dorit
Uwe
Marcel
Jens
Susanne
Antje
Berit
Rene
Die von einigen der vorgenannten Mitglieder eingereichten Austrittserklärungen werden aufgrund ihrer rechtlichen Nachrangigkeit zu den o.g. Ausschlussgründen für unwirksam erklärt. Die sich aus §4.c) der Satzung ergebende Beitragspflicht bleibt unverändert bestehen. Rechtliche Konsequenzen mindestens im Falle von nicht kostendeckendem Vereinsvermögen bleiben vorbehalten.




