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Die Beitragsordnung des Vereins

Beitragsordnung Hundelobby Dresden

§ 1. Höhe der Beiträge

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 24,- EUR, ermäßigt 12,- EUR.
(2) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag bei juristischen Personen beträgt 240,- EUR für Firmen und 60,- EUR für Vereine.
(3) Weder für nicht juristische noch für juristische Personen wird eine Aufnahmegebühr erhoben.

 § 2. Fälligkeit/Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig. In Ausnahmefällen und auf vorherigen Antrag ist es möglich, den jährlichen Mitgliedsbeitrag für nicht juristische Personen auch in Quartals-Beiträgen, a 6,- Euro bzw. 3,- EUR zu entrichten. Bei unterjährigem Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem Monat des Beitritts auf das Jahr berechnet.
(2) Der Beitrag wird per Überweisung auf folgendes Konto des Vereins gezahlt:

Kontoinhaber: Hundelobby Dresden e.V.
Kontonummer: 3024961000
Bankleitzahl: 850 900 00
Volks & Raiffeisenbank 
Hierbei sind jeweils die Mitgliedsnummer und der Name anzugeben.

(3) Alternativ zu Absatz 2 kann eine Barzahlung auch an den Schatzmeister erfolgen oder eine eigene Bankverbindung zur Teilnahme am Bankeinzugsverfahren angegeben werden (auf dem Mitgliedsantrag).

 

Die Beitragsordnung wurde am 29.02.2008 von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Dresden, 29.02.2008

Michael Gerner (Vorstandsvorsitzender)
Frank Reißmann (Schatzmeister)
Siegfried Neumann (Schriftführer)


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